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   BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03   

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https://dejure.org/2003,12310
BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03 (https://dejure.org/2003,12310)
BayObLG, Entscheidung vom 21.08.2003 - 2Z BR 102/03 (https://dejure.org/2003,12310)
BayObLG, Entscheidung vom 21. August 2003 - 2Z BR 102/03 (https://dejure.org/2003,12310)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 47; ; ZPO § 88; ; FGG § 20a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 47; ZPO § 88; FGG § 20a
    Beschwerdebefugnis des in die Kosten verurteilten Rechtsanwalts - Kostentragungspflicht des unterlegenen Wohngeldschuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragungspflicht des vollmachtlosen Vertreters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteilung der Verfahrenskosten bei Auftreten eines Rechtsanwalts als vollmachtloser Vertreter; Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 175/02
  • LG München I - 1 T 7224/02
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03
    Hat aber ein Beteiligter - ausnahmsweise - keinen Anlass für das Verfahren gegeben, so sind die genannten Vorschriften entsprechend dahin anzuwenden, dass die Kosten demjenigen aufzuerlegen sind, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat (BGH NJW 1993, 1865; BayObLG NJW-RR 1999, 1686 f.; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 88 Rn. 14).
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 26/99

    Weitere Beschwerde durch nicht mehr bevollmächtigten Verfahrensbevollmächtigten

    Auszug aus BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03
    Hat aber ein Beteiligter - ausnahmsweise - keinen Anlass für das Verfahren gegeben, so sind die genannten Vorschriften entsprechend dahin anzuwenden, dass die Kosten demjenigen aufzuerlegen sind, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlasst hat (BGH NJW 1993, 1865; BayObLG NJW-RR 1999, 1686 f.; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 88 Rn. 14).
  • BayObLG, 04.01.1972 - BReg. 2 Z 127/71
    Auszug aus BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 102/03
    Werden wie hier Verfahrenskosten einem Rechtsanwalt auferlegt, weil er als vollmachtloser Vertreter aufgetreten sein soll, kann er sich dagegen ohne Beschränkung durch § 20a Abs. 1 FGG, also unabhängig davon, ob die Wertgrenze von 100 EUR überstiegen wird, mit dem Rechtsmittel der Beschwerde wehren (BayObLGZ 1972, 1/3; OLG Oldenburg JR 1965, 427; Stein-Jonas/Bork ZPO 21. Aufl. § 88 Rn. 15).
  • OLG Nürnberg, 28.12.2016 - 8 W 2550/16

    Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung

    Die Entscheidung des BayObLG vom 21.08.2003 (2Z BR 102/03, BayObLGR 2004, 49) betrifft eine abweichende Regelung in dem damals geltenden § 20a FGG und verhält sich auch nur ausdrücklich zu einer Befreiung des beschwerdeführenden Rechtsanwalts von der Mindestbeschwergrenze, ohne die hier zu entscheidende Rechtsfrage zu § 567 Abs. 1 ZPO in der heute geltenden Fassung zu beantworten.
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